Jede Reform kennt Gewinner und Verlierer. Die Abgeltungsteuer trifft vor allem mündige Privatinvestoren, die Anlagen selbst hin- und herschichten wollen. Dagegen profitieren vor allem sicherheitsbewusste Anleger.
Für Sparer brachte der Jahreswechsel eine wesentliche Änderung: Die Abgeltungsteuer. Seit 1. Januar will der Fiskus ein Viertel des Gewinns aus Börsengeschäften, Zinsen und Dividenden. Mit Soli und Kirchensteuer kann der Steuersatz sogar auf bis zu 27,993 Prozent steigen. Klingt nach viel, ist vom Finanzminister aber als Schnäppchen gemeint, um Geld im Land zu halten.
Denn bislang wurden Zinsen mit dem persönlichen Steuersatz belegt. Liegt der über 25 Prozent, kommen Sparer mit der neuen Steuer billiger weg. Von diesem Vorteil profitieren viele: Ledige bereits ab einem zu versteuernden Einkommen über 15 000 Euro, Verheiratete, die gemeinsam veranlagt werden, ab einem zu versteuernden Einkommen über 30 000 Euro. Wie bislang bleiben Zinseinnahmen bis zu einer Höhe von 801 Euro für Ledige und 1602 Euro für Ehepaare komplett steuerfrei. Früher konnten zusätzlich noch Werbungskosten vom zu versteuernden Zinsgewinn abgezogen werden. Diese Möglichkeit besteht seit Jahresbeginn nicht mehr.
Trotz dieser kleinen Einbuße zählen Zinssparer also unterm Strich zu den Gewinnern der Abgeltungsteuer. Das kommt den sicherheitsbewussten Deutschen entgegen, die Festgeld, Sparbriefe oder Bundesschatzbriefe trotz niedriger Rendite schon immer zu schätzen wussten. Noch mehr in den jetzigen Krisenzeiten, da Sicht-, Termin- und Spareinlagen durch diverse Einlagensicherungen geschützt sind. Bei einem Bankenkollaps ist der Schutz von 90 Prozent des Vermögens bis zum maximalen Betrag von 20 000 Euro gesetzlich garantiert. Zudem sichert sich der Großteil der deutschen Banken gegenseitig ab: Dadurch sind die Guthaben jedes einzelnen Kunden bis zur Höhe von 30 Prozent des maßgeblich haftenden Eigenkapitals der Bank, mindestens bis zu 1,5 Millionen Euro Guthaben je Kunden gesichert. Vergangenen Oktober kam dazu noch die Staatsgarantie für private Geldeinlagen auf Girokonten, Sparbüchern und Festgeld.
Von der Abgeltungsteuer gänzlich verschont bleiben Produkte, die eindeutig zur Altersvorsorge dienen wie Riester- und Rürup-Verträge, die betriebliche Altersvorsorge sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch private Renten- und Kapital-Lebensversicherungen.
Zu den großen Verlierern der neuen Abgeltungsteuer zählen Aktien. Doch trotz aller Steuerreformen, Börsencrashs und Finanzkrisen halten sie Experten auf lange Sicht dennoch für die wesentlichen Renditebringer im Portfolio und damit für unverzichtbar beim Vermögensaufbau. Allerdings sollten heute Aktien und Aktienfonds noch bewusster als früher ausgesucht werden. Denn die Strategie „Buy and hold“ lohnt heute mehr denn je. Von allzu hektischen Umschichtungen hat schon immer vor allem die Bank profitiert. Heute ist es zusätzlich der Staat. Verkauft der Anleger Aktien oder Fondsanteile, streicht der Fiskus 25 Prozent vom Gewinn ein und mindert so das Anlagevermögen. Allerdings nur beim Anleger selbst. Bis dieser verkauft, dürfen Fondsmanager das verwaltete Geld umschichten, ohne dass Abgeltungsteuer fällig wird. Ein steuerlicher Vorteil also für Fonds, die zudem gegenüber der Einzelaktie mehr Sicherheit bieten.
Um von der alten Regelung der Steuerfreiheit nach einjähriger Spekulationsfrist noch zu profitieren, haben viele Sparer extra vor Jahresende 2008 noch Aktien oder Fonds angeschafft. Spätestens ab 2010 können sie diese Papiere steuerfrei veräußern. Doch Vorsicht. Das Finanzamt geht davon aus, dass bei Wertpapieren, die zu unterschiedlichen Stichtagen gekauft wurden, die zuerst angeschafften auch als erste wieder verkauft werden nach dem „first in – first out“-Prinzip. Anleger müssen dem Fiskus daher eindeutig klarmachen, dass sie z.B. Fondsanteile, die noch unter der Altfallregelung 2008 gekauft wurden, längerfristig behalten und eventuell andere Anteile desselben Fonds, die seit Jahresbeginn gekauft wurden, früher abstoßen wollen. Wer es noch nicht getan hat, sollte darum jetzt ein zweites Depot oder ein Unterdepot für alle Zukäufe ab 2009 eröffnen. Komfortabler ist das Unterdepot, das viele Banken kostenlos einrichten, da dann die Jahresendabrechnung in einem Dokument erfolgen kann.
Noch ein Hinweis: Rutschen Altanlagen, die vor 2009 gekauft wurden, und vor Verkauf länger als ein Jahr im Depot lagen, ins Minus, kann dieser Verlust nicht mehr steuermindernd mit steuerpflichtigen Gewinnen verrechnet werden.


