GLOSSAR - EINE KLEINE ÜBERSICHT

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z  
Aktie

Die Aktie ist als gedrucktes Wertpapier eine Urkunde, die ihrem Inhaber (Aktionär) einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft und damit verbundene bestimmte Eigentumsrechte am Unternehmen verbrieft. Als Miteigentümer ist der Aktionär am Vermögen der AG und somit am wirtschaftlichen Erfolg oder Misserfolg der Gesellschaft unmittelbar beteiligt. Seine Rechte werden durch das Aktiengesetz festgelegt.

„Ein kleines bisschen Sicherheit …“
Silbermond besingt, was Anleger sich „…in einer Welt, in der nichts sicher scheint“ wünschen. ...

Lassen Sie sich bankenunabhängig beraten, damit Sie von der Vielfalt aller Produkte profitieren können.